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24.07.2002 - TH-Übung

24.07.2002 - TH-Übung

Am 24.07.2002 fand eine Technische Hilfe Übung in Bobenheim-Roxheim bei der Firma Kawelke statt, bei der das richtige Vorgehen zur Personenrettung nach Verkehrsunfall geübt wurde.

1. Schritt: Sichern

Diese Phase beinhaltet alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte und der zu rettenden Personen während der Rettungsmaßnahmen auf das unabwendbar notwendige Maß zu reduzieren.

Dazu gehören zum Beispiel die Sicherstellung des 3fachen Brandschutzes (Pulverlöscher, Wasser, Schaum), das Absichern gegen den Verkehr, das Absichern des Fahrzeuges gegen wegrutschen und Erschütterungen sowie gegebenenfalls das Absichern gegen Dunkelheit (z.B. Einsatzstelle ausleuchten).

Hydraulisches Rettungsgerät (Spreizer und Schere) sowie Unterbaumaterial
Ankuppeln der Hydraulikleitungen stets zu Zweit und nur mit Handschuhen und geschlossenem Visier
Das unterbaute Unglücksfahrzeug

2. Schritt: Zugang schaffen

Diese Phase bedeutet, zu den gefährdeten Personen vordringen, um die lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen durchführen zu können.

Dazu wird zunächst nach Möglichkeiten gesucht, einen Weg zur gefährdeten Person zu finden. Sollte keine der Fahrzeugtüren oder der Kofferraumdeckel zu öffnen sein, wird eine Fahrzeugscheibe entfernt um in den Innenraum zu gelangen.

3. Schritt: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen sind alle unaufschiebbaren lebensrettenden medizinischen Maßnahmen, die notwendig sind, um den Zustand des Verletzten soweit zu stabilisieren, daß sich dieser Zustand bis zur Befreiung des Verletzten nicht weiter verschlechtert. Der Feuerwehrmann kann folgende lebenserhaltende Maßnahmen durchführen: Schockbekämpfung, Stillen von lebensbedrohlichen Blutungen, Wiederherstellen oder Unterstützung der Atemfunktion, Herz-Lugen-Wiederbelebung

Sobald der Rettungsdienst eintrifft, ist dieser für die weitere medizinische Versorgung des Patienten verantwortlich. Die Feuerwehr arbeitet nun nur in Absprache mit dem leitenden Notarzt/ Sanitäter weiter.

4. Schritt: Befreien

Das Befreien beinhaltet alle Maßnahmen, die nach Durchführung der lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen zum "Herausführen/ Herausbringen" der Personen aus dem Gefahrenbereich notwendig sind.

Dazu gehört zum Beispiel das entfernen/ zurückklappen des Daches sowie bei Bedarf das entfernen der Türen des Fahrzeuges. In unserem Übungsfall wurde zunächst die Fahrertür entfernt, bevor man das komplette Dach des Fahrzeuges entfernt hat um den Patienten möglichst schonend aus dem Fahrzeug zu heben.

Um das Dach zu entfernen ist es zuerst erforderlich die noch vorhandenen Seitenscheiben und die Heckscheibe zu entfernen. Hat man noch die Möglichkeit die Scheiben runter zu kurbeln so ist dies dem Zerschlagen der Scheiben vorzuziehen. Bei Seitenscheiben die mit einer Gummidichtung eingesetzt sind, kann man durch das Zerschneiden der Dichtung die Scheibe komplett herausnehmen ohne diese zerstören zu müssen. Bei eingeklebten Scheiben hilft nur das Zerstören mit einem Nothammer oder Federkörner. Die Frontscheibe ist jedoch aus bruchsicherem Glas. Diese muss mit einem Glasmaster durchsägt werden.

Um einen Überblick zu erhalten und um den Unfallhergang zu rekonstruieren ist es sinnvoll pro Fahrzeug einen extra Sammelplatz für die entfernte Teile einzurichten.

Schnitt an der A-Säule: Hier wird recht tief geschnitten um keine unnötigen Hindernisse stehen zu lassen, die bei weiteren Maßnahmen stören könnten
Schnitt an der B-Säule: Hier ist oberhalb der Gurthalterung zu schneiden.
Schnitt an der C-Säule: Auch hier sollte man den Schnitt oberhalb der Gurthalterung ansetzen.
Schnitt an der D-Säule: Da es sich bei unserem Auto um einen Kombi handelte musste auch die D-Säule durchtrennt werden. Normale Pkws haben nur eine A-, B- und C-Säule
Nachdem auf beiden Seiten die Säulen durchtrennt wurde, musste noch die Frontscheibe zersägt werden.
Nun kann man das komplette Dach nach hinten wegnehmen.

5. Schritt: Transportfähigkeit herstellen

Diese Phase beinhaltet alle rettungsdienstlichen Tätigkeiten, die an der Einsatzstelle zur weiteren Stabilisierung des Gesundheitszustandes vor dem Transport ins Krankenhaus notwendig sind. Diese Maßnahmen werden in der Regel vom Notarzt bzw. der Besatzung des Rettungswagens durchgeführt.


 
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