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Historisches

Historisches

Auszug aus dem Sonderdruck der Landesregierung Rheinland- Pfalz
Der Minister des Innern -Brandschutz -November 1948

I. Dienstgradbezeichnungen bei den Feuerwehren - 1948

Dienstgrad

Tätigkeit in LF*-Einheit als

Tätigkeit in TS**-Einheit als

Tätigkeit in HS***-Einheit als

Feuerwehrmann

Truppmann

Truppmann

Truppmann oder Truppführer

Oberfeuerwehrmann

Truppmann

Truppführer

Gruppenführer

Löschmeister

Truppführer

Gruppenführer

 

Brandmeister

Gruppenführer

 

 

Oberbrandmeister

Zugführer

 

 

Brandinspektor, Brandingenieur,

Oberbrandingenieur; usw.

Leiter oder stellvertr. Leiter einer größeren

Feuerwehr

 

 

Kreisbrandinspekteur

Aufsichtsorgan für die Feuerwehren eines Stadt- od. Landkreises

 

 

 

*= Löschfahrzeug ** = Tragkraftspritze *** = Handdruckspritze

 

Grundsätze hierzu:

1. Die Dienstgrade einer Wehr sind von den vorhandenen Großlöschgeräten abhängig.

2. Die Dienstgradbezeichnungen der Feuerwehrangehörigen müssen der im Feuerlöschdienst ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

3. Der Feuerwehrkommandant hat den nächsthöheren Dienstgrad wie der Führer des leistungsfähigsten bei der Wehr vorhandenen Großlöschgerätes. Die Dienstgradbezeichnungen der Leiter von größeren Feuerwehren richten sich nach den vorhandenen vollmotorisierten Einheiten.

4. Bei mehrfacher Gerätebesetzung (Reservemannschaften) können die entsprechenden Führerdienstgrade mehrfach vorhanden sein:

5. Die Führer motorisierter Sonderfahrzeuge {Kraftfahrdrehleiter, Geräte-, Rüstwagen u. a.) haben im allgemeinen den Dienstgrad eines Löschmeisters, die Führer nichtmotorisierter Sonderfahrzeuge (Fahrleiter u. a.) den Dienstgrad eines Oberfeuerwehrmannes,

6. Die den Feuerwehrdienst bei einer Stadt oder einem Werk hauptberuflich ausübenden Feuerwehrangehörigen führen vor ihrem Dienstgrad die Bezeichnung "Stadt-" oder " Werk-".

7. Während der Ausbildungs- und Einarbeitungszeit, die mindestens ein Jahr beträgt, führen die Feuerwehrmänner die zusätzliche Bezeichnung ,,-Anwärter".

8. Untere Dienstgrade sind Feuerwehrmänner, Oberfeuerwehrmänner und Löschmeister, mittlere Dienstgrade Brandmeister und Oberbrandmeister, höhere Dienstgrade vom Brandinspektor aufwärts.

9. Ordnungsgemäß verliehene höhere Dienstgrade werden von dieser Regelung nicht berührt.

10. Sonderregelungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

II. Feuerwehr-Uniform-Abzeichen - 1948

Ärmelabzeichen der FF Großniedesheim und der FF Kleinniedesheim

Das Feuerwehr-Uniform-Abzeichen besteht aus dem Dienstgradabzeichen, dem Feuerwehrabzeichen und der Gemeinde- bzw. Firmenbezeichnung. ,

Die Gemeinde- bzw. Firmenbezeichnung und das Feuerwehrabzeichen werden auf dem linken Oberarm, und zwar das erste Abzeichen 1,5 cm über dem letztgenannten Abzeichen, getragen. Das Feuerwehrabzeichen besteht aus sich 2 kreuzenden Fackeln, einem wasserführenden Strahlrohr sowie einem Helm in der Mitte, die von einem Feuerlöschschlauch umrahmt sind.

Das Feuerwehrabzeichen ist :

a) bei den hauptberuflichen Feuerwehrangehörigen vom Feuerwehrmann bis Brandmeister silberfarben, vom Oberbrandmeister aufwärts goldfarben,

b) bei den nebenberuflichen Feuerwehrangehörigen wie unter a), jedoch sind Flammen und Schlauch rot.

Das Dienstgradabzeichen wird auf dem linken Unterarm getragen.

III. Feuerwehruniform - 1948

Bluse aus schwarzem Tuch ähnlich Skibluse, weit und sportlich gearbeitet. Offener Umlegekragen, verdeckte Leiste. Zwei äußere Brusttaschen mit Mittelfalte und mattsilbernen bzw. mattgoldenen Knöpfen. Breiter Gürtelbund sowie Ärmelbund zum Knöpfen.

Hose (lange Hose, Keilhose, Stiefelhose) aus schwarzem Tuch mit Seitentaschen, Uhrtasche und Gesäßtaschen.

Mütze aus schwarzem Tuch, Form wie Skimütze, silberner, bzw. goldener Vorstoß und zwei kleine mattsilberne, bzw. goldene Knöpfe.

Hemd schwarz mit roter (Farbton: RAL 3003) Krawatte.


 
25.05.
16.08.
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